Rechtliche Informationen
Transparenz und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind für uns von höchster Bedeutung.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Stundenbetreuung tätig sind, sind fest bei der „Liebevolle-Betreuung24 UG“ angestellt und vollständig versichert.
- Wir haben Betreuungskräfte nach § 45 b SGB XI
- Wir haben Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI
- Wir gewähren transparente Kosten und 100% legal vermittelte Betreuung
- Die stundenweise Betreuungskraft ist bei Liebevolle-Betreuung24 angestellt
- Sie sparen Zeit und unnötige Kosten, die entstehen, wenn eine Privatperson eine stundenweise Betreuung fest anstellen möchte.
- Wir sind 24h für Sie da.
Neu ab dem Jahr 2025 ist die Entlastungsleistung von 125 EUR auf 131 EUR gestiegen.
Neu ab dem Jahr 2017 haben alle pflegebedürftigen Personen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 EUR. Es ist wichtig, den Überblick über Ihre Ansprüche zu behalten und sicherzustellen, dass keine Leistungen verfallen. Eine Jahresübersicht ermöglicht es Ihnen, Ihre Leistungen zu erfassen und somit keine Ansprüche zu verlieren.
Bereits ab dem Jahr 2015 besteht für jede pflegebedürftige Person die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 104 bzw. 208 EUR zu erhalten. Auch hier ist es ratsam, die Übersicht über bestehende Ansprüche zu wahren und den Zeitpunkt des Verfalls im Blick zu behalten. Mit einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen festhalten und sicherstellen, dass keine Ansprüche verloren gehen.